Asylzahlen – März 2025 – deutlicher Rückgang

Das letzte Jahr ging mit dem dritthöchsten Zugang von Asylbewerbern, knapp 230.000 Menschen, zu Ende – Ukrainer nicht einberechnet. Auch in diesem Jahr schauen wir uns die Entwicklung der Asylmigration an. Das Jahr fängt dabei erfreulich an: Knapp 45% weniger Anträge, als vor einem Jahr.

36.136 Aslyerstanträge bis März 2025

In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind fast etwas über 36.000 Menschen im Rahmen des Asylsystems zu uns gekommen – ukrainische Staatsbürger sind in dieser Zahl nicht erfasst. Zählt man die Zweitanträge hinzu, liegt die Zahl bei etwas über 41.000.

 

Das BAMF prüft nun gewissenhaft jeden einzelnen Antrag – vergebene Mühe, in Anbetracht der Tatsache, dass die weit überwiegende Mehrheit der Antragsteller sowieso bleiben kann, selbst wenn der Antrag abgelehnt wird. Wie das sein kann, haben wir in unserer Artikelserie zum Asylrecht ausführlich beschrieben.

Syrien, Türkei & Afghanistan - Die Top-3 Herkunftsländer

Unverändert zum letzten Jahr sind die drei Top-Herkunftsländer: Syrien, Afghanistan und ein beliebtes Urlaubsland: die Türkei.

Gut 53% der Asylanträge werden von Personen aus diesen Ländern gestellt – aber aus allen drei Ländern gibt es signifikante Rückgänge.

 

 

Wer sich an dieser Stelle fragt, weshalb die Ukraine hier nicht aufgeführt ist: Ukrainische Flüchtlinge werden nicht im Asylsystem erfasst, sondern überspringen dieses und landen sofort (bei Bedürftigkeit) im Bürgergeld.

Quelle: BAMF

Gesamtschutzquote: 18,5%

Die in diesem Jahr entschiedenen Asylanträge (rund 84.000) wurden zu 81,5% negativ entschieden. Lediglich 18,5% der Antragsteller (darunter aus Syrien: 0,3%, aus der Türkei 8%, aus Afghanistan 55,4%) haben einen Schutzstatus erhalten. Die anderen müssten in einem funktionierendem Rechtsstaat nun unverzüglich das Land verlassen – aber wir wissen bereits, dass dies nicht der Fall sein wird. Wie wir bereits berichtet haben, werden die Verwaltungsgerichte mit Klagen gegen die BAMF-Entscheidungen geflutet.

Asylantragsteller überwiegend männlich und jung

Über 70% aller Asylerstantragsteller jünger als 30 Jahre. Knapp 63% sind männlich. Letzteres ist ebenso ein stärkerer Rückgang gegenüber dem Vorjahr (über 70%).

Entwicklung der Asylerstanträge im Vergleich zu den Vorjahren - Ausblick auf 2024

Die rote Kurve steht für das aktuelle Jahr, die gelbe Kurve für 2024. Der zum Ende des letzten Jahres begonnene Abwärtstrend setzt sich erfreulicherweise fort. Es dürfte unwahrscheinlich sein, dass der Trend sich so fortsetzt, vielmehr kann erwartet werden, dass die Marke von 10.000 pro Monat nicht dauerhaft unterschritten wird. 

Setzt sich die Entwicklung in etwa so fort wie bisher, werden bis Ende 2025 etwa 145.000 Menschen über das Asylsystem nach Deutschland gekommen sein – Ukrainer und Familiennachzügler nicht eingerechnet.

Quelle: BAMF

Familiennachzug bringt weitere hunderttausend Menschen nach Deutschland – Jetzt auch Zweitfrauen inklusive Kinder

Durch den sog. „privilegierten Familiennachzug“ haben „anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, und Resettlement-Flüchtlinge“ Anspruch darauf, Ihre „Kernfamilie“ nach Deutschland zu holen. Finanzielle Mittel sowie Wohnraum sind dafür keine Voraussetzung. So schreibt „asyl.net“ dazu:

 

Der Nachzug ist privilegiert, da von bestimmten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen abgesehen wird. So muss etwa der Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert sein und auch ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen werden.“

 

Schön lebt es sich dann auch in den eigens für Flüchtlinge errichteten Einfamilienhäusern, wie beispielsweise in der Stadt Willich in der Nähe von Düsseldorf.

 

Auch vor Enteignungen von Immobilienbesitzern wird nicht mehr halt gemacht. Die CSU in Starnberg droht offen damit, in Iserlohn in NRW kam es bereits dazu.

 

Der Familiennachzug ist dabei auch für Flüchtlinge möglich, die „subsidiären Schutz“ genießen – allerdings aktuell begrenzt auf 1.000 Nachzügler pro Monat. Subsidiärer Schutz bedeutet beispielsweise, dass ein Flüchtling zwar kein Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist, er bei einer Rückkehr allerdings von staatlicher Repression oder Gewalt betroffen wäre. Etwas überspitzt gesagt: Wer auf Corona-Demonstrationen von der Polizei verprügelt oder mit Wasserwerfern angegriffen wird, hätte in Deutschland subsidiären Schutz bekommen…

 

Wie kürzlich ans Licht kam, wurden zwei Afghanen im Hochsauerlandkreis der Nachzug der Zweitfrauen mitsamt jeweils zehn bzw. neun Kindern genehmigt. Wie viele Fälle es gibt, die nicht ans Tageslicht kommen, ist unklar. Ob in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unabsichtlich oder absichtlich zum Thema Familienasyl im Plural schreibt, ist unklar:

 

„Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:

 

Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner