Das Jahr 2023 ging mit der dritthöchsten Asylzuwanderung der letzten 30 Jahre zu Ende. Von diesem hohen Niveau kommend, betrachten wir das Jahr 2024.
Bereits im März dieses Jahres haben wir eine erste Prognose treffen können. Damals konnte man für das gesamte Jahr mit etwa einer Viertelmillionen Asylbewerbern rechnen. Die Prognose wurde nur knapp verfehlt.
Gemäß den offiziellen Zahlen des BAMF wurden 229.751 Asylerstanträge gestellt. Addiert man die “Folgeanträge” hinzu, sind es 250.945. Folgeanträge sind eine Art “Joker” im System. Wenn der erste Antrag abgelehnt wird, stellt man einfach einen neuen Antrag und behauptet, es gäbe neue “Beweise” oder “Umstände”, die den Antrag begründen würden – hierzu gibt es Portale und Ratgeber im Internet, die Tipps und Tricks geben, wie man nach einer Ablehnung vorgehen sollte, um doch bleiben zu können.
229.751 Asylerstanträge im Jahr 2024 - Vor allem aus Syrien, Afghanistan und Türkei
Sehen wir uns im Detail an, aus welchen Ländern die Asylbewerber vorwiegend kommen, ergibt sich ein bekanntes Bild. Syrien, Afghanistan, Türkei, Irak, Somalia. Alleine aus diesen Ländern sind fast 155.000 Personen zu uns gekommen – allesamt nun drauf und dran, sich für den freundlichen Empfang, die kostenlose Unterbringung und Krankenversicherung usw. erkenntlich zu zeigen..
Wichtig zu beachten: Ukrainische Flüchtlinge werden nicht im Asylsystem erfasst, sondern überspringen dieses und landen sofort (bei Bedürftigkeit) im Bürgergeld.
Fraglich ist auch, inwiefern der Machtwechsel in Syrien zu einer Veränderung der Emigration führen wird. Einer Illusion gibt sich jeder hin, der glaubt, dass syrische Flüchtlinge in Deutschland nun den Heimweg antreten. Aus welchem Grund sollte jemand eine sichere Vollverpflegung, eine warme Unterkunft und eine kostenlose Krankenversicherung einfach so aufgeben?
Solange es keine entsprechenden Anreizsysteme gibt, wird sich nichts ändern und die Kartellparteien haben bereits deutlich gemacht, dass sich nichts ändern wird.
Dass die Union im Wahlkampf plötzlich andere Töne einschlägt, ist nichts neues – doch die Realität zeigt, dass die Union unter Friedrich Merz nicht willens ist, bestehende Mehrheitsoptionen im Parlament, die derzeit bestehen, zugunsten unseres Landes zu nutzen. Nach der Wahl wird es nicht anders ausschauen.
Asylanträge im Jahr 2024 fast 30% niedriger als im Rekordjahr 2023 - Rang 4 in den letzten 30 Jahren
Gemessen an den sehr hohen Zahlen in 2023, die zuletzt nur in 2015 und 2016 höher waren, gab es knapp 30% weniger Asylanträge im Jahr 2024. In Anbetracht der letzten 30 Jahre, belegt 2024 den 4. Platz in der Rangliste der Jahre mit der höchsten Asylzuwanderung.
Verhalten Hoffen kann man für 2025 um einen weiteren und noch stärkeren Abwärtstrend.
Asylantragsteller überwiegend männlich und jung
Im Jahr 2024 waren 72,2% ,aller Asylerstantragsteller jünger als 30 Jahre, 67,2% männlich. Sofern ein Krieg als Fluchtgrund angegeben wird, wird dieser wohl überwiegend von Frauen und der älteren Bevölkerung ausgetragen.
Entwicklung der Asylerstanträge im Vergleich zu den Vorjahren
Die rote Kurve steht für das aktuelle Jahr, die gelbe Kurve für 2023. Deutlich sichtbar ist ein Rückgang der Zahlen im November und Dezember.
Beruhigungspillen für die Bevölkerung - Regierung verhöhnt die Bürger
Wie an dieser Stelle bereits in vorherigen Beiträgen befunden, gibt es seitens der aktuell noch bestehen Rumpfregierung sowie der Union keinerlei Anstalten, etwas an dieser Situation signifikant zu ändern. Die Union wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Koalition mit den Grünen und/oder der SPD anstreben. Nicht einmal das neue Cannabis-Gesetz und die damit verbundene Benebelung der Sinne kann dafür sorgen, dass es in dieser Konstellation auch nur irgendeine signifikante Verbesserung hinsichtlich der irregulären Migration geben wird.
Ministerpräsidentenkonferenz verkauft die Bürger für dumm
Altparteien verweigern Wende in der Migrationspolitik
Familiennachzug bringt weitere hunderttausend Menschen nach Deutschland – Jetzt auch Zweitfrauen inklusive Kinder
Durch den sog. „privilegierten Familiennachzug“ haben „anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, und Resettlement-Flüchtlinge“ Anspruch darauf, Ihre „Kernfamilie“ nach Deutschland zu holen. Finanzielle Mittel sowie Wohnraum sind dafür keine Voraussetzung. So schreibt „asyl.net“ dazu:
„Der Nachzug ist privilegiert, da von bestimmten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen abgesehen wird. So muss etwa der Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert sein und auch ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen werden.“
Schön lebt es sich dann auch in den eigens für Flüchtlinge errichteten Einfamilienhäusern, wie beispielsweise in der Stadt Willich in der Nähe von Düsseldorf.
Auch vor Enteignungen von Immobilienbesitzern wird nicht mehr halt gemacht. Die CSU in Starnberg droht offen damit, in Iserlohn in NRW kam es bereits dazu.
Der Familiennachzug ist dabei auch für Flüchtlinge möglich, die „subsidiären Schutz“ genießen – allerdings aktuell begrenzt auf 1.000 Nachzügler pro Monat. Subsidiärer Schutz bedeutet beispielsweise, dass ein Flüchtling zwar kein Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist, er bei einer Rückkehr allerdings von staatlicher Repression oder Gewalt betroffen wäre. Etwas überspitzt gesagt: Wer auf Corona-Demonstrationen von der Polizei verprügelt oder mit Wasserwerfern angegriffen wird, hätte in Deutschland subsidiären Schutz bekommen…
Wie kürzlich ans Licht kam, wurden zwei Afghanen im Hochsauerlandkreis der Nachzug der Zweitfrauen mitsamt jeweils zehn bzw. neun Kindern genehmigt. Wie viele Fälle es gibt, die nicht ans Tageslicht kommen, ist unklar. Ob in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unabsichtlich oder absichtlich zum Thema Familienasyl im Plural schreibt, ist unklar:
„Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:
Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner“