Anfang Juli fand sich auf Einladung der Stadt Nürnberg im Konferenzraum der Meistersingerhalle das „Gremium zur Bewertung des Qualitätskriteriums Ästhetik & Angemessenheit des Entwurfs unter besonderer Würdigung erinnerungskultureller Belange“ zusammen.
Teilnehmer waren neben acht Architekten und Historikern aus Deutschland und dem angrenzenden Ausland die Stadtspitze, bestehend aus OB, Kulturreferat und Baureferat. Die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften waren mit je einem stimmberechtigten Stadtrat vertreten. Weitere Teilnehmer in beratender Funktion kamen vom Staatstheater sowie von Ingenieurbüros und Rechtsanwaltbüros.
Das Verfahren diente der gemeinsamen Vergabe von Planung und Bau (Totalübernehmervergabe) eines unselbständigen Ergänzungsbaus für das Staatstheater Nürnberg im großen Innenhof der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände.
Das in dieser knapp 7-stündigen (!) Sitzung zu bewertende Qualitätskriterium „Ästhetik und Angemessenheit“ floss mit einer Gewichtung von einem Drittel in die Zuschlagsentscheidung ein.
Weitere Bewertungskriterien bildeten zu einem Drittel die FUNKTIONALTÄT (bereits bewertet durch ein Fachgremium aus dem Theaterbetrieb) und zu einem weiteren Drittel die INVESTKOSTEN zzgl. Wartung für die Dauer der Gewährleistung (bereits bewertet aufgrund der faktischen Zahlen). Das Ergebnis der Bewertung dieser beiden Kriterien wurde auf Wunsch, u.a. unseres AfD-Vertreters durch die jeweiligen Fachleute allen Teilnehmern zur Kenntnis gebracht.
Einen Großteil der Zeit beanspruchte im Anschluss eine angeregte Diskussion zwischen Historikern und Architekten bezüglich der vier zu bewertenden, von (noch nicht bekanntgegeben) Architekturbüros vorgelegten Modelle/Entwürfe für die Spielbetriebsstätte im Innenhof.
Unser Stadtrat Roland Hübscher, der als Mitglied der Opernhauskommission für die AfD-Stadtratsfraktion im Gremium stimmberechtigt war, vertrat folgende Meinung: „Die in meinen Augen entscheidenden Kriterien sind die Funktionalität aus Sicht des Staatstheaters (reibungsloser Betriebsablauf), aus Sicht der Besucher (Zugänge, Zuschauerraum, Akustik, etc.) sowie natürlich die Kosten für Bau und Betrieb. Nachdem ein Zugang zum Innenhof für die Bürger sowieso nicht vorgesehen ist und das Gebäude von außerhalb der Kongresshalle nicht sichtbar sein wird, war das Kriterium Ästhetik/Erinnerungskultur (Städtebauliche Figur/Fassadengestaltung) für mich nicht das entscheidende. Diese durch Kommunalpolitiker zu Beginn des Planungsprozesses angestoßene ‚Diskussion zur Erinnerungskultur in der Stadtgesellschaft und darüber hinaus‘ führte letztendlich zu nichts und hat sehr viel Zeit und aufgrund der deutlich gestiegenen Baupreise auch Geld gekostet. Ich bin zufrieden, dass der von mir persönlich favorisierte Vorschlag auch mit Mehrheit gewählt wurde. Neben dem Doku-Zentrum, dem Serenaden-Hof, den Symphonikern und den vorgesehenen Ermöglichungsräumen wird mit dem Staatstheater auf Sicht der kommenden ca. 15 Jahre oder länger dieses riesige, seit Jahrzehnten für die Allgemeinheit ungenutzte Bauwerk einem sinnvollen Zweck zugeführt.“
Für weitere Fragen zum Thema Opernhaus und Kongresshalle gerne an Roland Hübscher wenden.