Einstufung der AfD Sachsen als „gesichert rechtsextrem“ – Eine Analyse (Teil 2/4)

Ist die AfD unbequem, wird sie einfach rechtsextrem. Dieser Eindruck erweckt sich aus der kürzlichen „Feststellung“ des Landesverfassungsschutzes Sachsen. Auch der Zeitpunkt erscheint im Lichte der derzeitigen Umfragewerte der AfD eher weniger zufällig zu sein. Die Tatsache, dass der Verfassungsschutz dem (CDU)-Innenminister direkt untergeordnet und weisungsgebunden ist, könnte auch eine „gewisse“ Rolle gespielt haben.

 

Doch auf welcher Grundlage hat der VS-Sachsen die Feststellung getroffen? Lesen Sie hier Teil 2 der Artikelserie.

VS-Sachsen: Mit Behauptungen gegen die AfD-Sachsen geht es weiter

Zitat: „Dem Gutachten des LfV Sachsen zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes gegen die Grundprinzipien unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung, z. B. in der Migrationsfrage gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde.“

 

Und weiter: „Die Landespartei verfolgt im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten Ethnopluralismus, einem Markenkern des politischen Rechtsextremismus. Danach würde sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach ethnisch-biologischen bzw. kulturellen Kriterien richten. Ein solches Volksverständnis ist jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar.“

 

Erneut liest man lediglich von Behauptungen und Unterstellungen, ohne Belege zu sehen. Dem VS-Sachsen zu urteilen nach, vertritt die AfD inhaltliche Positionen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen sollen.

 

Wo, wenn nicht im Parteiprogramm, welches basisdemokratisch beschlossen wird, würde man diese Inhalte finden?

Schauen wir dazu einmal in das Wahlprogramm der AfD hinein. Zum Thema „Staatsbürger“ finden wir folgende Absätze:

 

Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern durch die Ablehnung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, weil hierdurch u. a. Angehörige krimineller Clans automatisch zu deutschen Staatsbürgern werden können, die Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung und die Verschärfung der Ausschlussgründe für Einbürgerung bei Kriminalität.

 

Und:
 
Das Geburtsortprinzip (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, auch wenn kein Elternteil Deutscher ist) wollen wir wieder aus dem Gesetz streichen und zum Abstammungsprinzip zurückkehren, wie es bis zum Jahr 2000 galt. Die Anforderungen – besonders auch in zeitlicher Hinsicht – für eine Ermessenseinbürgerung müssen erheblich steigen und einen Anspruch auf Einbürgerung darf es nicht mehr geben. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit soll als Erfolg eigener Anstrengung erlebt werden und die Betroffenen mit Stolz erfüllen können.“
 
Mehr findet sich zu dem Thema nicht im Parteiprogramm.
 
An dieser Stelle bedarf es wohl keiner weiteren Kommentierung. Der VS-Sachsen bleibt einer Untermauerung der Behauptung erneut schuldig. Hier wird deutlich, was in Teil 1 bereits erwähnt wurde: Für gewisse Akteure ist es völlig egal, was die AfD tatsächlich sagt und/oder beschließt. Es wird einfach ignoriert und dafür eine falsche Behauptung aufgestellt, die allerdings auch durch permanente Wiederholung nicht wahrer wird. 

VS-Sachsen: AfD-Sachsen als Partei rechtsextrem, weil unbekannte Personen Blödsinn schreiben

Im nächsten Absatz lesen wir zum ersten Mal von Beispielen, die der VS-Sachsen für seine Einstufung herangezogen hat.

 

Zitat: „In der Migrationsdebatte vertritt die Partei typische völkisch-nationalistische Positionen, wie beispielsweise ‚Make Europa beautiful and white again‘ oder ‚Zwei Dinge sollten immer weiß sein: Weihnachten und Deutschland'“

 

Die Partei(!) vertritt dem VS-Sachsen nach also die Position „make europa beautiful and white again“. Woher der VS-Sachsen dieses Zitat entnommen hat, bleibt uns der VS-Sachsen schuldig.

Eine Suche im Internet führt ausschließlich zu Ergebnissen, die auf den Bericht des VS-Sachsen referenzieren – mit anderen Worten: Der VS-Sachsen selbst ist die einzige auffindbare Quelle für dieses Zitat. Und selbst wenn man den Rechtschreibfehler (im Englischen heißt es „europe“) korrigiert, findet sich keine Quelle für diese Aussage. 

 

Was ist mit dem zweiten Zitat? „Zwei Dinge sollten immer weiß sein: Weihnachten und Deutschland„. 

 

Hier führt eine Recherche immerhin zu einem Ergebnis. Der MDR, ein Teil unseres besten, neutralsten und unabhängigsten öffentlich-rechtlichen Rundfunks aller Zeiten, berichtet in einem Artikel von dem Zitat, hierzu heißt es:

 

Darunter: Dokumente mit den internen Chats einer WhatsApp-Gruppe. „Wenn ich solche Posts in den Chatgruppen habe, wo es heißt: ‚Zwei Dinge sollten immer weiß sein: Weihnachten und Deutschland.‘ Das ist ja klar rassistisch“, erklärt der 56-Jährige. Die Telefonnummer zeigt: Hier jubelt nicht irgendwer. Die Spur führt direkt zum Büro eines Bundestagsabgeordneten der AfD. Andere in der Gruppe versehen den Post mit einem blauen Herz.

 

Es ist eines von mehreren fragwürdigen Beispielen aus der Gruppe, die „Stammtisch Pirna“ heißt. Sie hat etwas mehr als 30 Mitglieder ist nicht öffentlich und wurde von Steffen Janich eingerichtet. Der 52-Jährige ist ein ehemaliger Polizist aus der Sächsischen Schweiz, der ebenso wie Malsack-Winkemann im März 2013 in die AfD eintrat. Zu dem Post könne er nichts sagen, so Steffen Janich auf die Frage eines Reporters von MDR Investigativ. Er müsse selbst erst einmal nachlesen.

 

In einer WhatsApp-Gruppe des „Stammtisch Pirna“ hat jemand einen unsäglichen Text geschrieben und erhielt dafür von einer unbekannten Zahl Zustimmung. Das Einzige, was hier mit der AfD zu tun hat, ist die Tatsache, dass die Gruppe von einem AfD-Bundestagsabgeordneten erstellt worden ist. Mit anderen Worten: Es könnte auch eine Person geschrieben haben, die gar nicht Mitglied der AfD ist („Stammtisch Pirna“ hat keinen Bezug zur AfD).

 

Um es klar zu stellen: Beide Zitate, woher sie auch kommen mögen, sind eindeutig abzulehnen.

Fazit - Teil 2

Man kann davon ausgehen, dass in der Medieninformation des VS-Sachsen gewichtige Beweise vorgelegt werden, die die Einstufung rechtfertigen. Ein Zitat hat keine Quelle, das andere ist mindestens sehr fragwürdig.

Die vom VS-Sachsen behaupteten „inhaltlichen Positionen“ sind in keinster Weise nachzuvollziehen – das Parteiprogramm ist die manifestierte inhaltliche Position der AfD und wurde von der Mehrheit beschlossen.

Einstufung der AfD Sachsen als „gesichert rechtsextrem“ – Eine Analyse (Teil 3/4)