Asylzahlen bis April 2024 – Fast 85.000 Erstanträge – 16,7% weniger, als im Vorjahr

Das Jahr 2023 ging mit der dritthöchsten Asylzuwanderung der letzten 30 Jahre zu Ende. Von diesem hohen Niveau kommend, betrachten wir nun den Verlauf im aktuellen Jahr. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mit heutigem Tage die aktuellen Zahlen bis April 2024 veröffentlicht. Nebenbei soll nicht unerwähnt bleiben, dass das BAMF dringend Abnehmer für Steuergeld sucht. Damit sollen Projekte für den „Gesellschaftlichen Zusammenhalt (BGZ)“, „die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern“ gefördert werden. Gewiss werden sich so einige „NGOs“ finden, die das Geld dankend annehmen.

84.984 Aslyerstanträge bis April 2024 - 16,7% weniger als im Vorjahreszeitraum

In den ersten vier Monaten dieses Jahres sind etwas über 85.000 Menschen im Rahmen des Asylsystems zu uns gekommen. Nachdem bekanntermaßen nur in homöopathischen Dosen abgeschoben wird, dürfen die Städte und Kommunen nun für diese Menschen Wohnraum „schaffen“, was mithin bereits zu Enteignungen geführt hat.

Jedem Beobachter der Situation ist klar, dass verfügbarer Wohnraum teurer wird, je knapper er ist – eine Erkenntnis, die sich im linksgrünen Milieu noch nicht verbreitet hat.

 

Abgeschoben wird de facto kaum noch, selbst die CDU will abgelehnte Asylbewerber nicht mehr abschieben. Und das Außenministerium schreitet auch schon mal gerne direkt ein und gibt die Anweisung, ein Einreisevisum auszustellen, selbst wenn ein gefälschter Pass vorgelegt worden ist.

Syrien, Türkei & Afghanistan - Die Top-3 Herkunftsländer

Ganz offensichtlich hat der Ruf deutscher linksgrüner Politiker nach „Fachkräften“ international vor allem in drei Ländern großes Gehör gefunden: Syrien, Afghanistan und ein beliebtes Urlaubsland: die Türkei. 60% der Asylanträge werden von Personen aus diesen Ländern gestellt.

 

Wer sich an dieser Stelle fragt, weshalb die Ukraine hier nicht aufgeführt ist: Ukrainische Flüchtlinge werden nicht im Asylsystem erfasst, sondern überspringen dieses und landen sofort (bei Bedürftigkeit) im Bürgergeld.

Quelle: BAMF

Doch nicht nur die Türkei ist ein beliebtes Urlaubsland. Auch Syrien und Afghanistan sind offenbar sicher genug, dass die hier lebenden Asylbewerber dort Heimaturlaub machen können. Erst kürzlich ist dies wieder bekannt geworden in einem Fall, in dem ein Afghane nach seinem Heimaturlaub wegen mehrfacher Sexualdelikte festgenommen wurde.

 

Abgeschoben werden darf in diese Länder freilich weiterhin nicht, offenbar möchten die Regierenden nicht auf das Potential solcher “Fachkräfte” verzichten.

Asylantragsteller überwiegend männlich und jung

Knapp 70% aller Asylerstantragsteller sind männlich und jünger als 30 Jahre. Sofern ein Krieg als Fluchtgrund angegeben wird, wird dieser wohl überwiegend von Frauen ausgetragen…

Entwicklung der Asylerstanträge im Vergleich zu den Vorjahren - Ausblick auf 2024

Die rote Kurve steht für das aktuelle Jahr, die gelbe Kurve für 2023. Zwar gab es einen zweimonatigen Abwärtstrend, dieser ist per April allerdings schon wieder passé. Setzt sich die Entwicklung in etwa so fort, wie in den ersten vier Monaten, werden bis Ende 2024 etwa eine Viertelmillion Menschen über das Asylsystem nach Deutschland gekommen sein – Ukrainer und Familiennachzügler nicht eingerechnet.

Quelle: BAMF

Beruhigungspillen für die Bevölkerung - Regierung verhöhnt die Bürger

Die Ampelkoalition wie auch die Union versuchen den Anschein zu erwecken, plötzlich etwas gegen die Asylmigration unternehmen zu wollen. Dass es sich hierbei (leider) nur um medienwirksame Showaktionen handelt, haben wir bereits ausführlich in anderen Artikeln erläutert:


Ministerpräsidentenkonferenz verkauft die Bürger für dumm

Altparteien verweigern Wende in der Migrationspolitik

Familiennachzug bringt weitere hunderttausend Menschen nach Deutschland – Jetzt auch Zweitfrauen inklusive Kinder

Die Ampelkoalition macht keine halbe Sachen, wenn es um Asylzuwanderung geht. Durch den sog. „privilegierten Familiennachzug“ haben „anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, und Resettlement-Flüchtlinge“ Anspruch darauf, Ihre „Kernfamilie“ nach Deutschland zu holen. Finanzielle Mittel sowie Wohnraum sind dafür keine Voraussetzung. So schreibt „asyl.net“ dazu:

 

Der Nachzug ist privilegiert, da von bestimmten allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen abgesehen wird. So muss etwa der Lebensunterhalt der Familie nicht gesichert sein und auch ausreichender Wohnraum nicht nachgewiesen werden.“

 

Schön lebt es sich dann auch in den eigens für Flüchtlinge errichteten Einfamilienhäusern, wie beispielsweise in der Stadt Willich in der Nähe von Düsseldorf.

 

Auch vor Enteignungen von Immobilienbesitzern wird nicht mehr halt gemacht. Die CSU in Starnberg droht offen damit, in Iserlohn in NRW kam es bereits dazu.

 

Der Familiennachzug ist dabei auch für Flüchtlinge möglich, die „subsidiären Schutz“ genießen – allerdings aktuell begrenzt auf 1.000 Nachzügler pro Monat. Subsidiärer Schutz bedeutet beispielsweise, dass ein Flüchtling zwar kein Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention ist, er bei einer Rückkehr allerdings von staatlicher Repression oder Gewalt betroffen wäre. Etwas überspitzt gesagt: Wer auf Corona-Demonstrationen von der Polizei verprügelt oder mit Wasserwerfern angegriffen wird, hätte in Deutschland subsidiären Schutz bekommen…

 

Wie kürzlich ans Licht kam, wurden zwei Afghanen im Hochsauerlandkreis der Nachzug der Zweitfrauen mitsamt jeweils zehn bzw. neun Kindern genehmigt. Wie viele Fälle es gibt, die nicht ans Tageslicht kommen, ist unklar. Ob in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unabsichtlich oder absichtlich zum Thema Familienasyl im Plural schreibt, ist unklar:

 

„Im Sinne des Familienasyls zählen als Familienmitglied:

 

Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner